Eidgenössische Abstimmungen
12. März 2023
* Der Bundesrat legt wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen (Bundesgesetz über die politischen Rechte, Art. 10 Abs. 1bis).
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* Der Bundesrat legt wenigstens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen (Bundesgesetz über die politischen Rechte, Art. 10 Abs. 1bis).