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JA zum Steuergesetz (StG)

· Die vorliegende Steuergesetzrevision beinhaltet ausschliesslich Massnahmen zur steuerlichen Entlastung.

· Rund die Hälfte aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Aargau (darunter insbesondere Familien mit Kindern und/oder Wohneigentümerinnen und -eigentümer) sparen bei einem JA substanziell an Steuern.

· Für die übrigen, nicht betroffenen Steuerzahlenden ergeben sich keine Änderungen.

· Mit den Mehreinnahmen aus der bereits seit 1.1.2025 geltenden Steuergesetzrevision Schätzungswesen können der Kanton und die Gemeinden die Mindereinnahmen problemlos verkraften. Es ist richtig und für die Attraktivität unseres Kantons wichtig, dass die aus der Anhebung der Liegenschaftswerte und des Eigenmietwerts resultierenden Mehreinnahmen wieder an die Aargauerinnen und Aargauer zurückfliessen.