NEIN zur Aargauischen Volksinitiative „Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!“
- Die Initiative verlangt, dass im Kanton Aargau bereits Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden regelmässig Lohnanalysen durchführen müssen. Dies im Gegensatz zum nationalen Gleichstellungsgesetz, welches die Analysepflicht erst für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vorsieht.
- Es ist nicht fair und unnötig, unsere KMU’s mit zusätzlichem Administrationsaufwand zu belasten und im Kantonsvergleich zu benachteiligen.
- Bereits hat die kantonale Fachstelle «Alter und Familie» diverse Projekte aufgegleist, die demnächst vom Grossen Rat behandelt werden.
- Die Ressourcen, welche die zusätzliche Bürokratie und insbesondere eine neue und zusätzliche Fachstelle verschlingen, können wirkungsvoller eingesetzt werden; so zum Beispiel in die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ob und in welchem Mass Lohnanalysen die Lohngleichheit fördern und/oder sicherstellen können, wurde schweizweit noch nicht ausgewertet.